Kurse

Geburtsvorbereitungskurs

 

 

An einem Wochenende lernen wir in entspannter Atmosphäre vieles über die Geburtsphasen, die Atmung während der Wehen, Positionen unter der Geburt und Bewegung des Kindes durch das Becken, Klinikgeburt, ambulante Geburt, Hausgeburt, das Stillen und das Wochenbett. Die Partner sind herzlich willkommen.

 

Kursteilnahme nur mit Anmeldung.


Rückbildungskurs ohne Kind

Der Kurs Rückbildungsgymnastik umfasst 10 Unterrichtsstunden à 60 Minuten und beschäftigt sich mit der Kräftigung der Beckenbodenmuskulatur nach Schwangerschaft und Geburt. Maximal 10 Stunden (600 Minuten) werden von den gesetzlichen Kassen sowie von der privaten Krankenversicherung/Beihilfe übernommen, solange der Kurs bis spätestens 9 Monate nach Geburt abgeschlossen wird.

Privatversicherte:

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung.

 

Bitte zur ersten Kursstunde mitbringen: Bequeme Kleidung, Handtuch, Versichertenkarte

 

 

Ort: AC Altrip, Ludwigsplatz 9, 67122 Altrip

Zeit:  Dienstag 17:00-18:00 Uhr 

 

Kursteinahme nur mit Anmeldung

 

Vereinbarungen:

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V.  Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Der Rückbildungskurs ist ein offener Kurs, dennoch müssen die 10 Unterrichtseinheiten aufeinanderfolgend absolviert werden, max. 3x darf eine Kurseinheit ausgelassen und nachgeholt werden , andernfalls verfällt die Möglichkeit am Kurs teilzunehmen. 

 

Privatversicherte:

Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung.

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Eine preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.

 

3-G Regel:

Bitte folgenden Nachweis mitbringen

 

-Nachweis der Genesung

-Impfpass

-aktueller Test, nicht älter als 48 Stunden

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Babytreff/Stillcafe

Ort: AC Altrip, Ludwigsplatz 9, 67122 Altrip

Zeit:  Donnerstag 10-11:30 Uhr 

Teilnahme nur mit Anmeldung